Allgemeine Geschäftsbedingungen
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1. Geltung von Geschäftsbedingungen
Lieferungen erfolgen – unabhängig vom Auftragswert - ausschließlich zu den
nachstehenden Lieferbedingungen von aba. Einkaufsbedingungen oder sonstige
Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich von aba bestätigt
werden.
2. Lieferungen
Lieferfristen beginnen nicht vor völliger Klarstellung aller
Ausführungseinzelheiten. Lieferungen erfolgen freibleibend nach Absprache
mit dem Kunden. Von aba genannte Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt
der Lieferungsmöglichkeit. aba behält sich das Recht vor, nach billigem
Ermessen Teillieferungen vorzunehmen. Ist eine Lieferfrist
vereinbart, so verlängert sich diese angemessen bei höherer Gewalt oder dem
Eintritt sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, die nicht schuldhaft von
aba verursacht wurden. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder
unvorhersehbare unvermeidliche Umstände, z.B. Betriebsstörungen gleich, die
aba die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich
machen. Den Nachweis darüber hat aba zu führen. Grundlage der Lieferung ist
die aba Produktdokumentation.
3. Gefahrübergang
Die Gefahr der Lieferung geht mit Absendung der Ware bei aba oder dem
jeweiligen Auslieferungslager auf den Kunden über. Dies gilt auch für
Teillieferungen und wenn Lieferung frei Haus vereinbart wurde.
4. Preise
aba berechnet die Preise nach jeweils gültigen Preislisten (zuzüglich
etwaiger Legierungszuschläge). Für Sonderteile gelten die jeweils
vereinbarten und von aba schriftlich bestätigten Preise. Für jeden Auftrag
wird ein Mindestwarenwert von 25,00 € berechnet. Soweit von aba nicht anders
schriftlich bestätigt, gelten die angegebenen Preise ab Werk und schließen
Mehrwertsteuer, Porto, Verpackung und Wertversicherung nicht ein. Die
Verpackung wird zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und bei frachtfreier
Rücklieferung von aba zurückgenommen. Verpackung und Versand erfolgen nach
bestem Ermessen von aba. aba behält sich vor, für bestimmte Stahlqualitäten
je nach Rohstoffsituation Legierungszuschläge weiterzuberechnen.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen von aba sind in € frei Zahlstelle von aba innerhalb von 14
Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach
Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Nachnahmesendungen wird
ein Skontoabzug nicht gewährt. Die vorstehende Regelung gilt auch für
Teillieferungen. Rechnungen über Lohnarbeit sind sofort netto ohne jeden
Abzug zahlbar.
6. Gewährleistung und Mängelrüge
6.1 aba leistet Gewähr für Mängel, Falschlieferungen und
Mengenabweichungen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. Eine
weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. Die betreffenden Teile sind
auf Verlagen aba auszuhändigen.
6.2 aba haftet für Mängel nur, soweit diese nicht auf ein Verhalten des
Kunden oder eines Dritten zurückzuführen sind, der nicht von aba beauftragt
worden ist. Dies gilt insbesondere für Fälle der fehlerhaften Behandlung,
des fehlerhaften Einbaus, etc.
6.3 Der Kunde hat die von aba gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung
beim Kunden zu untersuchen. Offensichtliche Mängel und Mengenabweichungen
sind aba innerhalb einer Ausschlußfrist von 14 Tagen nach Ablieferung
schriftlich und unter Angabe von Art und Umfang des etwaigen Mangels
anzuzeigen. Das gleiche gilt für verdeckte Mängel nach deren Entdeckung.
Sofern Mängelrügen hiernach verspätet sind, wird aba von der Verpflichtung
zur Gewährleistung frei.
6.4 aba leistet nach eigenem Ermessen für Falschlieferungen oder fehlerhafte
Lieferungen Ersatz oder Nachbesserung. Sofern die Ersatzlieferung oder
Nachbesserung endgültig fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl
Minderung oder Wandlung verlangen.
6.5 Die Haftung von aba ist begrenzt auf die Kosten für die Ersatzlieferung
bzw. Nachbesserung. Für Mangelfolgeschäden leistet aba nur Ersatz bei
arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Fehlen einer zugesicherten
Eigenschaft, sofern die Zusicherung gerade bezweckt, den Kunden gegen
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
7. Sonstige Haftung
7.1 Im übrigen haftet aba nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des
Inhabers oder leitender Angestellter. Für ein Verhalten von
Erfüllungsgehilfen trifft aba nur eine Verantwortung bei grobem Verschulden,
soweit eine Verletzung von Hauptpflichten betroffen ist.
7.2 Bei Verzug haftet aba darüber hinaus in den Fällen einfacher
Fahrlässigkeit für den Verzugsschaden in Höhe von 0,5 % für jede volle Woche
der durch den Verzug begründeten Verspätung, höchstens in Höhe von 5 % vom
Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht
rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Der Kunde hat das
Recht, nach seiner Wahl anstelle der Geltendmachung von Schadensersatz vom
Vertrag zurückzutreten.
7.3 Soweit aba aufgrund anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften haftet,
bleiben diese von der vorstehenden Regelung unberührt.t.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1 aba behält sich das Eigentum an allen gelieferten Teilen vor, bis
sämtliche Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen gegen den Kunden
aus der Geschäftsbeziehung mit aba unter Einschluss künftig entstehen
Forderungen vollständig beglichen sind. Die Verarbeitung oder Umbildung der
gelieferten Gegenstände durch den Kunden erfolgt stets für aba.
8.2 Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt von aba
gelieferten Gegenstände im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiter
zu veräußern. Er tritt aba bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus
der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen.
Dies gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach
Verarbeitung oder Umbildung weiterveräußert wird. Der Kunde bleibt bis auf
Widerruf durch aba zur Einziehung der an aba abgetretenen Forderung
ermächtigt. aba verpflichtet sich, die Forderungen nicht einzuziehen,
solange
der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Im übrigen
ist der Kunde nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten
Gegenstände zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder anderweitig
darüber zu verfügen.
8.3 aba verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen auf Verlangen des
Kunden freizugeben, soweit deren Wert die zu sichernde Gesamtforderung von
aba gegen den Kunden um 20% übersteigt. 8.4 Die Rücknahme der unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Ware oder eine Pfändung dieser Ware durch aba
gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
9. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit solchen Forderungen berechtigt,
die von aba anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Das gleiche gilt
für die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten im
Hinblick auf den jeweils zugrundeliegenden Anspruch des Kunden.
10. Vertragsänderung
Vertragliche Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von aba.
11. Sonstiges
11.1 Für Lieferungen und Leistungen von aba gilt ausschließlich
deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Abkommens über den internationalen
Warenkauf.
11.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ilmenau. aba behält das Recht, nach
ihrer Wahl den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu
nehmen.
11.3 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder
werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.
11.4 Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen werden Daten über Kunden und
Lieferanten gespeichert und verarbeitet.