Kontakt
Ihr leistungsstarker Partner für den Werkzeug-, Formen- und Maschinenbau
Firmengebäude in Ilmenau

Impressum:
Geschäftsführer:
Frank Ziersch
Volker Löhn

Amtsgericht Jena
Handelsregisternummer:
HRA 300600
USt-ID: DE161199990

Realisierung & Webdesign:
Externer Link Olaf Gottschall

 

 

 

 

 

aba GmbH & Co. KG
Form- und Stanznormalien

Am Vogelherd 26
98693 Ilmenau

Tel.: 03677 64020
Fax: 03677 640236

Verkauf
Technischer Außendienst:
Herr Gaudin: 01717872054
Herr Walther: 01717872055

Innendienst
Frau Groß 03677 640232 ( gross@aba-germany.de )
Frau Rothmeier 03677 640222 ( rothmeier@aba-germany.de )


Allgemeine Geschäftsbedingungen
( PDF-Version hier)

1. Geltung von Geschäftsbedingungen
Lieferungen erfolgen – unabhängig vom Auftragswert - ausschließlich zu den nachstehenden Lieferbedingungen von aba. Einkaufsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie schriftlich von aba bestätigt werden.

2. Lieferungen
Lieferfristen beginnen nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Lieferungen erfolgen freibleibend nach Absprache mit dem Kunden. Von aba genannte Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit. aba behält sich das Recht vor, nach billigem Ermessen Teillieferungen vorzunehmen. Ist eine Lieferfrist
vereinbart, so verlängert sich diese angemessen bei höherer Gewalt oder dem Eintritt sonstiger unvorhergesehener Ereignisse, die nicht schuldhaft von aba verursacht wurden. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung oder unvorhersehbare unvermeidliche Umstände, z.B. Betriebsstörungen gleich, die aba die rechtzeitige Lieferung trotz zumutbarer Anstrengungen unmöglich machen. Den Nachweis darüber hat aba zu führen. Grundlage der Lieferung ist die aba Produktdokumentation.

3. Gefahrübergang
Die Gefahr der Lieferung geht mit Absendung der Ware bei aba oder dem jeweiligen Auslieferungslager auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen und wenn Lieferung frei Haus vereinbart wurde.

4. Preise
aba berechnet die Preise nach jeweils gültigen Preislisten (zuzüglich etwaiger Legierungszuschläge). Für Sonderteile gelten die jeweils vereinbarten und von aba schriftlich bestätigten Preise. Für jeden Auftrag wird ein Mindestwarenwert von 25,00 € berechnet. Soweit von aba nicht anders schriftlich bestätigt, gelten die angegebenen Preise ab Werk und schließen Mehrwertsteuer, Porto, Verpackung und Wertversicherung nicht ein. Die Verpackung wird zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und bei frachtfreier Rücklieferung von aba zurückgenommen. Verpackung und Versand erfolgen nach bestem Ermessen von aba. aba behält sich vor, für bestimmte Stahlqualitäten je nach Rohstoffsituation Legierungszuschläge weiterzuberechnen.

5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen von aba sind in € frei Zahlstelle von aba innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum netto ohne jeden Abzug zahlbar. Bei Nachnahmesendungen wird ein Skontoabzug nicht gewährt. Die vorstehende Regelung gilt auch für Teillieferungen. Rechnungen über Lohnarbeit sind sofort netto ohne jeden Abzug zahlbar.

6. Gewährleistung und Mängelrüge
6.1 aba leistet Gewähr für Mängel, Falschlieferungen und Mengenabweichungen nur nach Maßgabe der nachfolgenden Regelungen. Eine weitergehende Gewährleistung ist ausgeschlossen. Die betreffenden Teile sind auf Verlagen aba auszuhändigen.

6.2 aba haftet für Mängel nur, soweit diese nicht auf ein Verhalten des Kunden oder eines Dritten zurückzuführen sind, der nicht von aba beauftragt worden ist. Dies gilt insbesondere für Fälle der fehlerhaften Behandlung, des fehlerhaften Einbaus, etc.

6.3 Der Kunde hat die von aba gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung beim Kunden zu untersuchen. Offensichtliche Mängel und Mengenabweichungen sind aba innerhalb einer Ausschlußfrist von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich und unter Angabe von Art und Umfang des etwaigen Mangels anzuzeigen. Das gleiche gilt für verdeckte Mängel nach deren Entdeckung. Sofern Mängelrügen hiernach verspätet sind, wird aba von der Verpflichtung zur Gewährleistung frei.

6.4 aba leistet nach eigenem Ermessen für Falschlieferungen oder fehlerhafte Lieferungen Ersatz oder Nachbesserung. Sofern die Ersatzlieferung oder Nachbesserung endgültig fehlschlägt, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung verlangen.

6.5 Die Haftung von aba ist begrenzt auf die Kosten für die Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung. Für Mangelfolgeschäden leistet aba nur Ersatz bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, sofern die Zusicherung gerade bezweckt, den Kunden gegen Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.

7. Sonstige Haftung
7.1 Im übrigen haftet aba nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter. Für ein Verhalten von Erfüllungsgehilfen trifft aba nur eine Verantwortung bei grobem Verschulden, soweit eine Verletzung von Hauptpflichten betroffen ist.

7.2 Bei Verzug haftet aba darüber hinaus in den Fällen einfacher Fahrlässigkeit für den Verzugsschaden in Höhe von 0,5 % für jede volle Woche der durch den Verzug begründeten Verspätung, höchstens in Höhe von 5 % vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß genutzt werden kann. Der Kunde hat das Recht, nach seiner Wahl anstelle der Geltendmachung von Schadensersatz vom Vertrag zurückzutreten.

7.3 Soweit aba aufgrund anderer zwingender gesetzlicher Vorschriften haftet,
bleiben diese von der vorstehenden Regelung unberührt.t.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1 aba behält sich das Eigentum an allen gelieferten Teilen vor, bis sämtliche Forderungen einschließlich aller Nebenforderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit aba unter Einschluss künftig entstehen Forderungen vollständig beglichen sind. Die Verarbeitung oder Umbildung der gelieferten Gegenstände durch den Kunden erfolgt stets für aba.

8.2 Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt von aba gelieferten Gegenstände im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsgangs weiter zu veräußern. Er tritt aba bereits jetzt alle Forderungen ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seinen Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung oder Umbildung weiterveräußert wird. Der Kunde bleibt bis auf Widerruf durch aba zur Einziehung der an aba abgetretenen Forderung ermächtigt. aba verpflichtet sich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange
der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Im übrigen ist der Kunde nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder anderweitig darüber zu verfügen.

8.3 aba verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Kunden freizugeben, soweit deren Wert die zu sichernde Gesamtforderung von aba gegen den Kunden um 20% übersteigt. 8.4 Die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware oder eine Pfändung dieser Ware durch aba gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.

9. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit solchen Forderungen berechtigt, die von aba anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Das gleiche gilt für die Ausübung von Leistungsverweigerungs- und Zurückbehaltungsrechten im Hinblick auf den jeweils zugrundeliegenden Anspruch des Kunden.

10. Vertragsänderung
Vertragliche Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von aba.

11. Sonstiges
11.1 Für Lieferungen und Leistungen von aba gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Abkommens über den internationalen Warenkauf.

11.2 Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Ilmenau. aba behält das Recht, nach ihrer Wahl den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

11.3 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln hiervon unberührt.

11.4 Im Rahmen der Geschäftsbeziehungen werden Daten über Kunden und Lieferanten gespeichert und verarbeitet.